Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe dergestalt, dass die Rahmenvertragspartner einen unterschiedlichen Umfang an den jährlich zu erbringenden Gesamtleistungen übernehmen (Erstplatzierter: 60% zzgl. Rufbereitschaft, Zweit- und Drittplatzierter je 20%, es ist jedoch auch möglich, sich nur für ein 20%-Kontingent (ohne Rufbereitschaft) zu bewerben; siehe dazu unter D.II.5.). Jeder Auftragnehmer soll jedoch zur Sicherstellung der erforderlichen Leistungsverfügbarkeit nach Maßgabe eines in der Rahmenvereinbarung dargestellten (Kaskadenprinzip) die Möglichkeit haben, (Teil)Leistungen eines anderen Auftragnehmers zu übernehmen, wenn dieser die Leis-tungserbringung im Einzelfall aus berechtigtem Grund ablehnt. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.