Beschreibung
Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzbauarbeiten Innenausbau benötigt. Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Die Laibung der Essensausgabe wurde nicht verkleidet geplant oder ausgeführt. Ohne Verkleidung ist jedoch die Ausgabe von Essen nicht möglich, da lose Putzteile auf die Theke gefallen sind. Da die Kantine in Betrieb gegangen ist, war die Anordnung einer provisorischen Verkleidung, im Sinne der Schadensminderung, erforderlich. Das bereits bestellte Essen hätte sonst nicht ausgegeben werden können.