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Bereitstellung eines landesweiten Fahrservice in Baden-Württemberg active

Veroeffentlicht
31.03.2026
Frist
07.05.2026 02:00
Laufzeit
24 Monate
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Baden-Württemberg
CPV-Codes
Bedarfspersonenbeförderung Personensonderbeförderung (Straße)
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
220987-2026

Beschreibung

Im Rahmen der Sicherstellung des Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg hat KVBW ein neues Fahrservice-Konzept erstellt. In diesem Zusammengang ist zum 01. April 2027 folgende Fahrservice-Struktur in Baden-Württemberg zur Verfügung zu stellen: Bereitstellung eines landesweit flächendeckend ein Fahrservice, der Ärzte zu den Hausbesuchen begleitet und dort unterstützt ----------------- Dienstzeiten: ----------------- Mo, Di, Do: 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr Mi: 13:00 Uhr bis 8:00 Uhr Fr: 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr Sa, So, Feiertage: 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr ----------------- Einsätze p.a. ----------------- Die KVBW geht von ca. 110.000 Einsätzen pro Jahr aus. ------------------------ Einsatzdisposition ------------------------ Die Disposition der Einsätze erfolgt über die KV SiS BW als Tochtergesellschaft der KVBW gegenüber dem Auftraggeber. ------------------------------------------ Leistungen des Auftragnehmers ------------------------------------------- 1. Bereitstellung und Ausstattung der Fahrzeuge 2. Bereitstellung von qualifizierten Fahrern ................................................... Es darf nur qualifiziertes Sanitätspersonal eingesetzt werden, das eine dem Rettungsdienst entsprechende Ausbildung mit mindestens 160 Stunden Theorieausbildung zzgl. Prüfung und 80 Stunden Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat (z.B. Rettungshelfer). Darunter fallen in jedem Fall Personal mit folgenden Ausbildungsberufen: - Rettungsassistent/ - Notfallsanitäter - Medizinische Fachangestellte - Examiniertes Krankpflegepersonal 3. Aufbau von Standort-Infrastruktur (Standorte) ................................................... Der Dienstleister ist frei in der Wahl der Standorte, von welchen die Fahrzeuge starten. Die Standorte und der Einsatz der Fahrzeuge sind so zu wählen, dass unter der Woche in der ersten Schicht sowie an den Wochenenden und Feiertagen 95% der Bevölkerung in einer Stunde Fahrzeit von einem Standort angefahren werden können. Unter der Woche gilt für die zweite Schicht (Nachtschicht) eine Erreichbarkeit von 90 Minuten für 95% der Bevölkerung.

Hersteller (0)

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