Beschreibung
Die Hansestadt Lübeck und ihre Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (zusammen im Folgenden: HL) streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmer kann der jeweilige Arbeitgeber des Mitarbeitenden, also die HL oder der entsprechende Eigenbetrieb bzw. die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, sein. Er schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab.