Prüfung der Ausschreibungsunterlagen für die Fahrleitung durch einen Prüfsachverständigen einschl. Erstellung eines entsprechenden Gutachtens nach §60 BOStrab und Erklärung gegenüber der TAB Für die Option §61: bauzeitliche Begehung und Erstellung eines Zwischenbrichts nach §61 BOStrab Für die Option § 62: finale Begehung und Erstellung eines Abschlussberichtsnach §62 BOStrab
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