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Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
17.04.2026
Frist
18.05.2026 02:00
Laufzeit
01.09.2026 – 31.08.2027
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Auftragswert
700.000,00 EUR
Vertragstyp
Rahmenvertrag
Region (NUTS)
Hamburg
CPV-Codes
Rechnungslegung und -prüfung Betriebsprüfung Erstellung von Bilanzabschlüssen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
262033-2026

Beschreibung

Gemäß § 106 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Betriebe (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden FHH) verpflichtet, kaufmännische Jahresabschlüsse in analoger Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. Im Ergebnis dieses Verfahrens sollen für die Jahresabschlüsse ab 2026 die - Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen für die folgenden Einrichtungen (zusammen „Hochschulen der FHH“) extern neu beauftragt werden: - Universität Hamburg (UHH) - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) - Technische Universität Hamburg (TUHH) - HafenCity Universität Hamburg (HCU) - Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) - Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) - Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky (SUB). Es ist der Abschluss einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV vorgesehen. Entsprechend wird das Verfahren als gemeinsame Beschaffung der Hochschulen der FHH gemäß § 4 VgV durch die Universität Hamburg durchgeführt. Jeder auf der zu schließenden Rahmenvereinbarung beruhende Einzelauftrag wird von jeder Hochschule der FHH auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung gem. § 21 Abs. 3 VgV erteilt und ist entsprechend der einrichtungsbezogenen Besonderheiten auszuführen. Ebenso haben die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) der zuvor genannten Hochschulen die Möglichkeit, eigenständige Verträge mit dem Auftragnehmer über die Prüfung von Jahresabschlüssen abzuschließen. Die AStA sind gem. § 102 HmbHG rechtsfähige Gliedkörperschaften des Öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben selbstständig wahrnehmen. Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen sind – bei gesonderter Beauftragung – ergänzende Beratungstätigkeiten (bspw. Analyse und zielgerichtete Optimierung zentraler Rechnungslegungs- und Abschlussprozesse) sowie prüfungsspezifische Gutachten und Stellungnahmen zu verfassen (z. B. für Sonderprüfungen/ Fördermittelprüfungen).

Hersteller (0)

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