Beschreibung
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu leistenden örtlichen Bauüberwachung sind die Gewerke/Inhalte die Bereiche Ingenieurbau (gemäß HOAI 2021 Anlage 12), architektonischer Ausbau (gemäß HOAI 2021 Anlage 10), Verkehrsanlagen (gemäß HOAI 2021 Anlage 13) und die vollumfassende Schadstoffsanierung. Die örtliche Bauüberwachung umfasst das Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der einschlägigen Vorschriften. Die BÜ BAU ist dafür verantwortlich Berührungspunkte/Schnittstellen frühzeitig zu kommunizieren und mit allen Beteiligten abzustimmen. Das Leistungspaket beinhaltet: - Vorbereitung/Allgemeines - Überwachung der Ausführung der Bauleistungen - Schriftverkehr - Rechnungsprüfung - Nachträge - Dokumentation - Besprechungswesen - LEAN Management - Planprüfung und Qualitätssicherung (siehe Anlage "A01_Leistungsbeschreibung Bauüberwachung")