Beschreibung
Die Entsorgung der anfallenden Abfälle am Bauhof Nürnberg (BHf Nbg) soll von einem qualifizierten und zertifizierten Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden. Alle zur Sammlung und Transport notwendigen Container und Verpackungen, die nicht gemäß Bieterangaben-Verzeichnis (BAV) beim Auftraggeber (AG) vorhanden sind, sind vom Auftragnehmer (AN) bereitzustellen. Die einschlägigen Vorschriften, insbesondere die des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), die Nachweisverordnung (NachwV), die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), die Verordnung zur Bestimmung von gefährlichen Abfällen zur Verwertung (BestüVAbfV), die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV), die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg, die Regelung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahnen (GGVSE), Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TASI), gesetzlichen Arbeitschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln sind hierbei unbedingt anzuwenden. Die Nachweisführung des Transports und der Entsorgung aller Abfälle, wie sie entsprechend per Gesetz, Verordnung oder Vorschrift zu führen sind, erfolgt im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen ausschließlich über die, vom AN vorzuhaltenden, Sammelentsorgungsnachweise.