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Gemeindezentrum Nordenstadt; Neubau einer Multifunktionshalle, der Ortsverwaltung mit Bürgersaal sowie Standorte der freiwilligen Feuerwehr mit Parkdeck active

Veroeffentlicht
06.05.2026
Frist
11.06.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Region (NUTS)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik Dienstleistungen für thermische Bauphysik
Quelle
Notice ID
16/37766

Beschreibung

Fachplanungsleistung Bauphysik, LPH 1-7 Planungsgegenstand sind die Fachplanung Bauphysik gem. Leistungsbild "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" und "Bauakustik (Schallschutz)" für den Neubau eines Gemeindezentrums. Dies beinhaltet gemäß Beschluss der Landeshauptstadt Wiesbaden den Neubau einer Dreifeldsporthalle mit Tribüne und Klappbühne (Multifunktionshalle als Versammlungsstätte), den Neubau der Ortsverwaltung, den Neubau eines Bürgersaals, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Nordenstadt und den Neubau eines Parkdecks. Der Gebäudekomplex ist in zwei Bauabschnitten mit dazwischengeschaltetem Gebäudeabbruch (drei Bauphasen) zu errichtenden. Ausgangssituation: Nordenstadt ist einer der östlichen Stadtteile der Landeshauptstadt Wiesbaden mit derzeit ca. 9.500 Einwohnern. Aufgrund der zugleich verkehrsgünstigen und bereits ländlich geprägten Lage (Nähe Autobahnnetz in Richtung Frankfurt a. Main), der guten Infrastruktur und ÖPNV Anbindung an die Wiesbadener Innenstadt ist Nordenstadt ein vor allem auch bei jungen Familien beliebter Stadtteil. Mit einer großflächigen Erweiterung im Westen des Stadtteils, dem "Wohngebiet Hainweg", hat die Landeshauptstadt Wiesbaden auf den stark steigenden Wohnraumflächenbedarf reagiert. Auf 21 ha sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang 2017 entlang des großzügigen, mit Ortskern und Landschaft vernetzten Quartierspark "Hainpark" 650 Wohneinheiten entstanden. Neben zukunftsweisenden Wohnformen und qualitätsvollen öffentlichen Räumen, wurde die Nutzungsstruktur des neuen Wohngebietes durch eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ergänzt, zu der zwei Kindertagesstätten und ein Seniorenheim gehören. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Fachplanung Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung Fachplanung Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI 2021, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), Pkt. 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 und AHO-Heft 23 Ausgabe 2022; inkl. Aufstellen eines prüffähigen Nachweises nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2022) sowie dem Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2, Sonneneintragskennwertverfahren, Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.1 zum Vertragsentwurf. Fachplanung Bauphysik, "Bauakustik" Fachplanung Bauphysik Bauakustik (Schallschutz) nach HOAI 2021, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), Pkt. 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.4 HOAI, Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.2 zum Vertragsentwurf. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind die geschätzten Nettobaukosten gem. Anlage 1 zur Aufgabenbeschreibung. Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind die Grundleistungen auf Basis der HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1-9. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (02_Anlagen Aufgabenstellung) zu entnehmen. Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1 - 4 Nach dem Beschluss der auf Grundlage des Entwurfes erarbeiteten Grundsatzvorlage, nach Vorlage des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung durch das Revisionsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden und Beschluss der Ausführungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung/ Gremienbeschluss können zunächst folgende Leistungen abgerufen werden. Stufe I: LPH 5 - 9 Die weiteren Bearbeitungsstufen / Leistungsphasen stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung des von Seiten des AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlusses erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen. Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und der aus Sicht des AG erforderlichen besonderen Leistungen ist im Verfahren zur Verfügung gestellt. Di

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