Abbruch eines Bestandsgebäudes - Totalabbruch eines eingeschossigen Bestandsgebäudes - sortenreiner Rückbau und Entsorgung (nach Kreislaufwirtschaftsgesetz) Das abzubrechende Gebäude ist baulich mit einem angrenzenden Bestandsgebäude verbunden, welches vollständig erhalten bleiben soll.
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