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1/BIUD/W0543-Durchführung eines seelsorgerischen Betreuungsangebotes für muslimische Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
23.04.2026
Frist
22.05.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Region (NUTS)
Berlin
CPV-Codes
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung Administrative Dienste in den Bereichen Freizeit, Kultur und Religion Dienstleistungen der Verwaltung Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung Dienstleistungen von öffentlichen Behörden
Quelle
evergabe_online | Originalquelle ↗
Notice ID
855654

Beschreibung

Gemäß § 36 Soldatengesetz (SG) werden den Soldatinnen und Soldaten Seelsorge und ungestörte Religionsausübung durch den Dienstherrn garantiert. Bislang wird dies institutionell nur für die Angehörigen des jüdischen, evangelischen und katholischen Glaubens unterstützt. Für die ca. 3.000 Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens gibt es in der Bundeswehr keine durch die islamische Religionsgemeinschaft bereitgestellten Ansprechpersonen, um einen Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung und seelsorgerlichen Begleitung der Soldatinnen und Soldaten zu leisten. Nunmehr wird für die geschätzte Anzahl von 3.000 Soldatinnen und Soldaten islamischen Glaubens ein seelsorgerisches Betreuungsangebot im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geschaffen. a) Seelsorgerische Betreuung nach Bedarf und Möglichkeit - Durchführung von Einzel- und Gruppengesprächen zu Glaubens-, Lebens- und Gewissensfragen. - Geistliche Begleitung in persönlichen Angelegenheiten. - Durchführung von religiösen Zusammenkünften und Angeboten wie Freitagsgebeten oder Gedenkveranstaltungen. - Sakrale Handlungen an islamischen Feiertagen. - Krankenbesuche und Begleitung in Bundeswehrkrankenhäusern oder anderen Bundeswehrliegenschaften. - Beratung bei Fragen zur Vereinbarkeit religiöser Pflichten (z. B. Gebet, Fasten, Ernährung, Dienstzeiten) mit dienstlichen Anforderungen. b) Notfall- und Krisenbegleitung des bzw. der Soldaten/-in - Seelsorgerliche Betreuung und Krisenintervention bei persönlichen, familiären oder dienstlichen Belastungen. - Begleitung im Rahmen von Trauerfällen, Verwundungen oder Todesfällen. - Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst, dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst sowie der Familienbetreuungsorganisation der Bundeswehr im Rahmen des psychosozialen Netzwerks. c) Interreligiöse und interkulturelle Arbeit - Förderung des Dialogs und der Toleranz zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser, kultureller und weltanschaulicher Prägung. - Kooperation mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern anderer Konfessionen, Religionen und weltanschaulicher Gemeinschaften innerhalb der Militärseelsorge. d) Weitere Aufgabenfelder - Beratung der militärischen und zivilen Führung zu Fragen der Religionsausübung und interreligiösen Zusammenarbeit. - Zuarbeiten für Inhalte zur internen Kommunikation über seelsorgerische Angebote. - Mitwirkung an der Erstellung von Handreichungen und Informationsmaterialien zur islamischen Seelsorge in der Bundeswehr. - Teilnahme an Fachkonferenzen, Schulungen und Evaluationsmaßnahmen.

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