Beschreibung
Der AG benötigt eine webbasierten Rechtsdatenbank, die die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sozialversicherung benötigten Sozialgesetzbücher, Verordnungen und Rundschreiben enthält.. Die Plattform muss durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) für Prüfungen in der Sozialversicherung als digitales Hilfsmittel zugelassen sein (Anlage B. ). Die Plattform soll für die digitale Arbeit mit Gesetzestexten und Verordnungen der Sozialversicherung sowie für Prüfungssituationen verwendet werden können.