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Baugrunduntersuchung und Geotechnischer Bericht active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
03.04.2026
Frist
04.05.2026 02:00
Laufzeit
1 Monate
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Rendsburg-Eckernförde
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten Bodenuntersuchungen Geophysikalische Beratung
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
232245-2026

Beschreibung

Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen weitestgehend zerstört und unbrauchbar gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat beschlossen, den Hafen vollständig wiederherzustellen und mit wehrhaften Molen zu schützen. Für eine fachgerechte Planung der Baumaßnahme wird ein Geotechnischer Bericht sowie dem Bericht vorangehende Geotechnische Untersuchungen zu der Baumaßnahme benötigt. Die Planung der zukünftigen Mole sieht zwei verschiedene Wiederherstellungsvarianten vor, beide Varianten sind der Leistungsbeschreibung angehängt und in dem Geotechnischen Bericht zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den Molen sollen auch neue Stahlrohrdalben hergestellt werden. Diese werden in Linien um die kritischen Stellen der Molenvarianten platziert. Zur Beurteilung der Gründung sind vorab Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Auf Basis der Untersuchungen soll anschließend der Geotechnische Bericht inkl. Gründungsempfehlung und Schadstoffuntersuchung verfasst werden, Bemessungsprofile sind zu erstellen. Die vorgesehene Untersuchungstiefe für die Molen und Dalben sollte ausreichend tief, in Abhängigkeit mit den vorgesehenen Gründungen, gewählt werden. Der Auftragnehmer muss seine Leistungen mit der Übergabe des Geotechnischen Berichtes binnen 60 Tagen ab Zuschlagserteilung abschließen. Arbeitstage, an denen die Ausführung der Leistung aus witterungsbedingten Gründen unmöglich ist, gelten nicht als Tage im Sinne der Fristberechnung.

Hersteller (0)

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