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Bestattungen active

Veroeffentlicht
04.05.2026
Frist
11.05.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Region (NUTS)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Dienstleistungen des Bestattungswesens Bestattungsdienste
Quelle
Notice ID
16/37730

Beschreibung

Bestattungen Alle zu erbringenden Leistungen sind entsprechend der jeweiligen Beauftragung für Erd- und/oder Feuerbestattungen geeignet. Sie umfassen insbesondere auch die Beistellung von Leichnamen in einer Leichenhalle bzw. Kühlkammern. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes des Landes Hessen (FBG) sowie der hierzu erlassenen Verordnungen zu erbringen. Insgesamt gab es in den letzten drei Jahren durchschnittlich 63 Anfahrten zu Sterbefällen. Davon wurden durchschnittliche 35 Fälle vollständig durch das Ordnungsamt abgewickelt. Die übrigen Fälle wurden durch Angehörige versorgt. Ein Anspruch auf bestimmte Mengen oder eine Preisanpassung aufgrund von Abweichungen besteht nicht. Die Leistungserbringung erfolgt im gesamten Stadtgebiet von Offenbach am Main. Die nachfolgenden Leistungsbereiche gliedern die geforderten Leistungen zeitlich und organisatorisch. Die telefonische Erreichbarkeit muss werktags in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr sowie an allen Werktagen, Sonn- und Feiertagen durchgehend 24 Stunden rund um die Uhr gewährleistet sein. Leistungsbereich A: Regelzeiten "Leichen ohne Angehörige" (LOA) Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr (ausgenommen Feiertage) Telefonische Erreichbarkeit in dieser Zeit ist zwingend erforderlich. Leistungsbereich B: Sonderzeiten "Leichen ohne Angehörige" (LOA) Samstage, Sonn- und Feiertage (24 Stunden) sowie Montag bis Freitag außerhalb der unter Leistungsbereich A genannten Zeiten Telefonische Erreichbarkeit an allen Tagen rund um die Uhr erforderlich. Leistungsbereich C: Regelzeiten "Leichen mit Angehörigen" (LMA) Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr (ausgenommen Feiertage) Telefonische Erreichbarkeit in dieser Zeit ist zwingend erforderlich. Leistungsbereich D: Sonderzeiten "Leichen mit Angehörigen" (LMA) Samstage, Sonn- und Feiertage (24 Stunden) sowie Montag bis Freitag außerhalb der unter Leistungsbereich C genannten Zeiten Telefonische Erreichbarkeit an allen Tagen rund um die Uhr erforderlich. Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt als Gesamtvergabe aller vier Leistungsbereiche. Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer muss die Erbringung aller genannten Leistungsbestandteile sicherstellen. Eine Aufteilung der Leistungserbringung auf mehrere Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

Hersteller (0)

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