Beschreibung
Unterhalts-Grund- sowie Sondereinigungsarbeiten bei insgesamt 9 Polizeidienstgebäuden darunter 1 Raumschießanlage (RSA) mit Erweiterungsbau sowie eine Farbmarkierungsanlage. Unterhaltsreinigungsarbeiten mit einer Bodenfläche von insgesamt ca. 5.818 qm bei einer monatlichen Reinigungsfläche von insgesamt ca. 78.200 qm. Grundreinigungsarbeiten mit einer Fläche von ca. 4.024 qm. vierteljährliche Generalreinigung der beiden Raumschießanlagen (RSA) sowie der Farbmarkierungshalle. Die Reinigung von Raumschießanlagen und die Entsorgung von Treibladungspulverresten (TLP) ist nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) erlaubnispflichtig. Der Auftragnehmer hat deshalb vor Aufnahme der Reinigungsarbeiten eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 7 SprengG einzuholen und den Erlaubnisbescheid vorzulegen. Die Erlaubniserteilung setzt den Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sowie der entsprechenden Fachkunde voraus. Das ausführende Reinigungspersonal bzw. eine verantwortliche Person vor Ort, die das Reinigungspersonal über die Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweist, bedürfen eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die verantwortlichen Personen, insbesondere hinsichtlich der Schutzvorschriften gemäß § 24 SprengG, sicherzustellen.