Beschreibung
Der Träger hat die Aufgabe, gründungswillige Menschen in der Vorgründungsphase auf dem Weg in die wirtschaftliche Selbständigkeit/Unternehmensnachfolge zu unterstützen. Für die Durchführung dieser Leistungen werden externe Leistungserbringer zur Bildung einer Liste externer Existenzgründungsberater*innen gesucht. Die Leistungserbringung richtet sich nach den jeweiligen bedarfsorientierten Entwicklungsplänen/Gründerfahrplänen und individuellen Entwicklungspotentialen eines Existenzgründers/Existenzgründerin und deren Gründungsidee aus. Ausgeschrieben werden individuelle qualifizierende Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase. Für den Leistungszeitraum vom In-Kraft-Treten der Rahmenverträge (frühestens 01.01.2026) bis zum 31.10.2028 werden insgesamt bis zu 157 potenzielle Gründer*innen individuell zu beraten sein. Die Beratungsbereiche und Stundenzahl pro Gründer*in werden individuell vom Auftraggeber im Rahmen des Einzelabrufs festgelegt. Der Rahmenvertrag wird mit maximal 12 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenverträge werden die 12 Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. | Der Träger hat die Aufgabe, gründungswillige Menschen in der Vorgründungsphase auf dem Weg in die wirtschaftliche Selbständigkeit/Unternehmensnachfolge zu unterstützen. Die Entwicklung, Gestaltung und Prüfung von Gründungsideen und die Feststellung der individuellen Eignung sowie die vertiefende Vermittlung von Kenntnissen für eine Gründung erfolgt im Rahmen eines Business-Coaching-Centers. Für die eigenständige Durchführung dieser Business-Coaching-Center (nachfolgend auch kurz BCC genannt) werden Leistungserbringer gesucht. Ausgeschrieben werden die Durchführung von Business-Coaching-Center für den Leistungszeitraum ab In-Kraft-Treten der Rahmenverträge (frühestens 01.01.2026) bis zum 31.10.2028. Es werden insgesamt bis zu 18 BCC durchzuführen sein. Die Rahmenverträge werden mit maximal 5 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenverträge werden die 5 Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. Der Rahmenvertrag kommt mit Datum des In-Kraft-Tretens der Rahmenverträge nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zu Stande.