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Veroeffentlicht
10.05.2026
Frist
08.06.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Region (NUTS)
Main-Taunus-Kreis Darmstadt, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Quelle
Notice ID
28/9096

Beschreibung

Weingartenschule in 65830 Kriftel - Planungsleistungen TGA I Weingartenschule in 65830 Kriftel - Planungsleistungen TGA I: Erneuerung der MSR Technik und Heizung Weingartenschule in 65830 Kriftel - Planungsleistungen TGA I Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erneuerung der MSR Technik, Feldgeräte, Mischventile, Pumpenaustausch und Einzelraumregelung sowie die Erneuerung der Hydraulik sowie Planung eines zusätzlichen BHKW und Austausch von einem Heizkessel in der Weingartenschule Kriftel. Der Focus der Maßnahme liegt auf dem Austausch der gesamten Einzelraumregelung der Liegenschaft während des laufenden Betriebes, daraus folgt ein sehr hoher Koordinationsaufwand. Die Grundlagenermittlung für das Aufnehmen vor Ort, das Erstellen und vervollständigen der teilweise unvollständigen Pläne auf den Ist-Zustand bzw. im Projekt zu realisierende Umbauten ist zu beachten. Es sind passend zum Gebäude und zum Zwecke der Energieeinsparung Regelkonzepte und die Regelbeschreibung für die Programmierung zu erstellen. Die Koordination und Abstimmung von Arbeiten mit der Schule und dem Auftraggeber erfolgt unter Beachtung von Ferien, Prüfungen und Veranstaltungen. Mit der Leistungserbringung ist umgehend nach der Auftragserteilung (voraussichtlich Anfang Juli 2026) zu beginnen. Zudem ist vorgesehen, dass die Aufnahme in den Klassenräumen vor Ort bereits in den Sommerferien 2026 durchgeführt wird. Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI): 2) Wärmeversorgungsanlagen. 8) Gebäudeautomation. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

Hersteller (0)

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