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Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI_Anl. Gr. 1-3 | Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI_Anl. Gr. 4-5 | Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI_Anl. Gr. 6 | Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI_Anl. Gr. 8 active

Veroeffentlicht
03.03.2026
Frist
02.04.2026 02:00
Laufzeit
01.05.2026 – 31.12.2028
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Dahme-Spreewald
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
148010-2026

Beschreibung

An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen. Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und die nachträgliche Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Im Anschluss an diese Nutzungen wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es stehen keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum inkl. Lüftungs- und Medientechnik, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden wird abgebrochen (auf Flurstück 410) und ein Neusiedlerhaus (auf Flurstück 411) wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Dieses Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Die Erschließung des bestehen bleibenden Bestandsgebäudes erfolgt u.U. über den zu planenden Neubau. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. | An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen. Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und die nachträgliche Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Im Anschluss an diese Nutzungen wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es stehen keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum inkl. Lüftungs- und Medientechnik, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden wird abgebrochen (auf Flurstück 410) und ein Neusiedlerhaus (auf Flurstück 411) wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Dieses Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Die Erschließung des bestehen bleibenden Bestandsgebäudes erfolgt u.U. über den zu planenden Neubau. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. | An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen. Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und die nachträgliche Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Im Anschluss an diese Nutzungen wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es stehen keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum inkl. Lüftungs- und Medientechnik, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden wird abgebrochen (auf Flurstück 410) und ein Neusiedlerhaus (auf Flurstück 411) wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Dieses Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Die Erschließung des bestehen bleibenden Bestandsgebäudes erfolgt u.U. über den zu planenden Neubau. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. | An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen. Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und die nachträgliche Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Im Anschluss an diese Nutzungen wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es stehen keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum inkl. Lüftungs- und Medientechnik, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden wird abgebrochen (auf Flurstück 410) und ein Neusiedlerhaus (auf Flurstück 411) wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Dieses Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Die Erschließung des bestehen bleibenden Bestandsgebäudes erfolgt u.U. über den zu planenden Neubau. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile.

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