← Zurueck zur Uebersicht

Landgerichtsbezirke Arnsberg, Hagen und Siegen | Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold und Paderborn | Landgerichtsbezirke Bochum und Essen | Landgerichtsbezirk Dortmund | Landgerichtsbezirk Münster active

Veroeffentlicht
23.02.2026
Frist
30.03.2026 02:00
Laufzeit
01.08.2026 – 31.07.2028
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Rahmenvertrag
CPV-Codes
Postzustellung
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
124568-2026

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. | Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. | Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. | Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. | Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

Hersteller (0)

Keine Hersteller zugeordnet.

Notizen & Kommentare