Beschreibung
Instandsetzung Handlauf an Fahrtreppen und Fahrsteigen Instandsetzung Handlauf an Fahrtreppen und Fahrsteigen Instandsetzung Handlauf an Fahrtreppen und Fahrsteigen Aus dem Anlagenbestand der Fraport AG werden Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrtreppen und Fahrsteigen ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen hauptsächlich den Austausch von Handläufen und deren Systemkomponenten. Zur Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit der Anlagen sind die Leistungen unverzüglich auszuführen. Im Anlagenbestand der Fraport AG befinden sich in den Terminals 1, 2 und 3 etwa 412 Fahrtreppen und Fahrsteige verschiedener Hersteller und Ausführungen. Für diese Anlagen und deren Komponenten werden Instandsetzungsleistungen vergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Kalkulationsgrundlage dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Sowohl der Mengenbedarf als auch die einzelnen Artikel können aufgrund des nicht planbaren Reparaturaufkommens nicht konkret benannt werden. Fraport AG stellt hier eine Kalkulationsgrundlage auf Basis der letzten drei Jahre zur Orientierung bereit. Die Leistung umfasst jährlich ungefähr folgende Mengen: - Austausch von ca. 2700m Handlauf an etwa 33 Fahrtreppen und Fahrsteige - Austausch von ca. 21 Handlaufantriebsketten - Austausch von ca. 32 Handlaufantriebsriemen - Austausch von ca. 25 Handlaufantriebsrollen - Austausch von ca. 26 Handlaufantriebsräder - Austausch von ca. 8 Hauptantriebsketten - Austausch von ca. 3 Handlaufumlenkführungen - Austausch von ca. 480 Stufenrollen Alle Leistungen sind durch sach- und fachkundige Personen für Fahrtreppen und Fahrsteige gemäß den Herstellerangaben sowie den sich befassenden Regelwerken zu erbringen. Dabei sind alle relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Der Flughafen Frankfurt am Main ist in land- und luftseitige Bereiche unterteilt, wobei sich einige Anlagen in hochsensiblen Bereichen mit laufendem Flughafenbetrieb und Fluggastverkehr befinden. Die Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs hat stets Vorrang. Dies ist bei der Planung der Leistungserbringung und des Mitarbeitereinsatzes zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind in den land- und luftseitigen Betriebsbereichen gemäß dem geltenden Luftsicherheitsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Ausweisbeantragung, auszuführen. Der Bieter ist verpflichtet alle einschlägigen Normen, Gesetze, Verordnungen von Bund und Land, technische Vorschriften und Richtlinien zu befolgen, die für die sorgfältige Erfüllung des Vertrages notwendig sind.