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Veroeffentlicht
09.01.2026
Frist
-
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
420.000,00 EUR
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
2.470.000,00 EUR
Vergabedatum
07.01.2026
Vertragstyp
Unbekannt
CPV-Codes
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial Klinische Forensikausrüstung und Zubehör Chemische Erzeugnisse Overalls Verpackungsbeutel
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
11364-2026

Beschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. | Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowi

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Lose (13)

Los Titel Auftragnehmer Hersteller Schaetzwert Vergabewert
1 Schutzbekleidung, Reinigung, Desinfektion, Pflege
420.000 EUR
2 Einmal-Overall - atmungsaktiver Schutzanzug
20.000 EUR
3 Absperrung, Kennzeichnung
100.000 EUR
4 Instrumente, Hilfsmittel, Kleingeräte Labor
100.000 EUR
5 Allgemeines Verpackungsmaterial
80.000 EUR
6 Spezielles Verpackungsmaterial
50.000 EUR
7 Adhäsionsmittel
50.000 EUR
8 Abformmittel, Zubehör
150.000 EUR
9 DNA-Verbrauchsmittel
600.000 EUR
10 Textil- und Bodenspuren
80.000 EUR
11 Laborbedarf
90.000 EUR
12 Vortest BtM
140.000 EUR
13 Chemikalien und Flüssigkeiten
80.000 EUR

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