Der Auftragnehmer muss für den Auftraggeber Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Abrechnung von erbrachten Leistungen (DRG- und Wahlleistungen) gegenüber Kostenträgern und Selbstzahlern im Sinne einer Erlösoptimierung erbringen. Zu diesem Zweck wird ein Beratungsvertrag betreffend Leistungen der Kodierrevision auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung geschlossen werden. Die Details des Verfahrens und des Vergabegegenstandes sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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