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Investorenausschreibung für das Areal - ehemaliges Krankenhausquartier (Sanierungsgebiet) in der Gemeinde Losheim am See (wettbewerblicher Dialog gemäß § 3 Nr. 4 VOB/A EU) active

Veroeffentlicht
02.03.2026
Frist
30.03.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Merzig-Wadern
CPV-Codes
Bauleistungen im Hochbau Immobiliendienste Bank- und Investmentdienstleistungen Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
143845-2026

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung: - Der Verkauf des Klinikgeländes samt aufstehenden Gebäuden an einen Investor zur gewerblichen oder privaten Nutzung und/oder Entwicklung und/oder Vermarktung. Anstatt eines Verkaufs kommen alternativ auch andere Rechtsformen in Betracht (Erbbaurecht, Pacht, Leasing, etc.): - Die Errichtung einer Förderschule und einer Kindertagesstätte durch den Investor auf dem genannten Klinikgelände und die Überlassung von Förderschule und Kindertagesstätte an die Gemeinde bzw. einen von dieser zu benennenden Dritten. Alternativ kommt auch die Sanierung der bestehenden Förderschule und Kindertagesstätte in Betracht. Alternativ kommen auch andere Rechtsformen in Betracht (Erbbaurecht, Pacht, Leasing, etc.). - Die Errichtung eines Dialysezentrums und dessen Überlassung an einen dritten Betreiber. In Betracht kommen Veräußerung, Erbbaurecht, Pacht, Miete, Leasing oder andere Rechtsformen. Das Konzept des Investors soll ein städtebaulich hochwertiges, sozial integriertes und wirtschaftlich tragfähiges Gesamtbild ergeben. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: Zentrale Bestandteile des Vorhabens, die unveränderlich sind: - Eine Förderschule (ca. 860 m² Nutzfläche) - Eine Kindertagesstätte (ca. 860 m² Nutzfläche) - Ein Dialysezentrum (mindestens 600 m²) Während der Umsetzung des Projekts müssen die bestehende Förderschule, die Kindertagesstätte sowie das Dialysezentrum durchgängig genutzt werden können. Hierzu sind geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der Nutzungen zu gewährleisten. Die Konzeptionierung der weiteren Flächen bleibt dem Investor überlassen. Folgende Nutzungen sind jedoch unzulässig: - Großflächiger Einzelhandel - Tankstellen - Vergnügungsstätten.

Hersteller (0)

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