Beschreibung
Das LfULG ist entsprechend der Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht für Aufgaben der Genehmigung und Aufsicht im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zuständig. Zur Bewältigung dieser behördlichen Pflichten nutzt das LfULG bereits ein hausinternes Fachinformationssystem, das seit 1990 stetig weiterentwickelt wurde. Der ständige Ausbau führte im Laufe der Jahre zu Redundanzen und Inkonsistenzen der Daten, sowie insgesamt zu struktureller Überkomplexität, die heute keine weiteren, dringend erforderlichen Anpassungen mehr zulassen. Daher ist die Neuentwicklung des Fachinformationssystems erforderlich. Das Fachinformationssystem Strahlenschutz dient der systematischen Erfassung und Verwaltung der für den Vollzug des Strahlenschutzrechts erforderlichen Daten.