Beschreibung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung. | Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung des Reinigungsobjektes. Die Reinigung im Schulgebäude ist montags bis freitags nach Schulschluss auszuführen. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Unterhaltsreinigung statt. | Die Grundreinigung dient der gründlichen Reinigung und Pflege des Reinigungsobjektes. Sie erfolgt bedarfsorientiert; in der Regel 1 x jährlich. Sie ist nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers und außerhalb der Unterhaltsreinigung (Ferienzeiten, Revisionszeiten etc.) durchzuführen. Der Auftraggeber entscheidet dabei über Zeitpunkt und Umfang der zu reinigenden Bereiche. | Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe findet nicht statt. | Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Glasreinigung. | Die Glasreinigung beinhaltet: Fenster- und Rahmenreinigung, Reinigung von Isolierglas- Fassadenfenster, von Innenverglasungen (einschl. Oberlichter und Brandschutztüren), von Rahmen sowie innen- und außenliegenden Fensterbänken. Sie erfolgt bedarfsorientiert; in der Regel 1 x jährlich. Sie ist nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers und generell in den Ferienzeiten im Frühjahr oder im Herbst durchzuführen. Der Auftraggeber entscheidet dabei über Zeitpunkt und Umfang der zu reinigenden Bereiche. | Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe findet nicht statt.