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Los 5 - Tragwerksplanung | Los 3 - Technische Ausrüstung HLS | Los 4 - Technische Ausrüstung ELT awarded

Veroeffentlicht
20.04.2026
Frist
-
Laufzeit
16.04.2026 – 31.12.2028
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
1,00 EUR
Vergabedatum
13.04.2026
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Rhein-Lahn-Kreis
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Dienstleistungen in der Tragwerksplanung Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
268334-2026

Beschreibung

Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in der Stadt Lahnstein. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: - Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht mindestens den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Fassung entsprechen und dabei einen energetischen Standard erreichen, der die Beantragung von Fördermitteln (z. B. Effizienzhaus 40 nach BEG) ermöglicht. Angestrebt werden ein sehr niedriger Primärenergiebedarf, eine hochgedämmte Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik) sowie eine effiziente Anlagentechnik. - Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) zuzuordnen sind. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Tragwerksplanung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis zum 31.10.2026 erbracht werden. Der Baubeginn ist für den 01.10.2027 geplant. Die Inbetriebnahme ist für den 31.12.2028 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten. | Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in der Stadt Lahnstein. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: - Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht mindestens den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Fassung entsprechen und dabei einen energetischen Standard erreichen, der die Beantragung von Fördermitteln (z. B. Effizienzhaus 40 nach BEG) ermöglicht. Angestrebt werden ein sehr niedriger Primärenergiebedarf, eine hochgedämmte Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik) sowie eine effiziente Anlagentechnik - Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 – 3 (Los 3) (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Gebäudeausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis zum 31.10.2026 erbracht werden. Der Antrag für Fördermittel bei der Kreisverwaltung sowie der Bauantrag sollen bis zum 31.10.2026 beendet sein. Der Baubeginn ist für den 01.10.2027 geplant. Die Inbetriebnahme ist für den 31.12.2028 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten. | Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in der Stadt Lahnstein. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: - Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht mindestens den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Fassung entsprechen und dabei einen energetischen Standard erreichen, der die Beantragung von Fördermitteln (z. B. Effizienzhaus 40 nach BEG) ermöglicht. Angestrebt werden ein sehr niedriger Primärenergiebedarf, eine hochgedämmte Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik) sowie eine effiziente Anlagentechnik - Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 – 8 (Los 4) (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Gebäudeausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis zum 31.10.2026 erbracht werden. Der Antrag für Fördermittel bei der Kreisverwaltung sowie der Bauantrag sollen bis zum 31.10.2026 beendet sein. Der Baubeginn ist für den 01.10.2027 geplant. Die Inbetriebnahme ist für den 31.12.2028 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.

Hersteller (0)

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Lose (3)

Los Titel Auftragnehmer Hersteller Schaetzwert Vergabewert
1 Los 5 - Tragwerksplanung
2 Los 3 - Technische Ausrüstung HLS
3 Los 4 - Technische Ausrüstung ELT

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