Das Universitätsklinikum Köln AöR hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV beantragt. Ziel ist die vollumfängliche Implementierung einer digitalen Spracherkennung zur Unterstützung der Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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