- Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. - Vertragliche Grundlage: EVB-IT Dienstvertrag - Separate Abrufe der Leistungen für Softwarepakete. - Mindestens vier Pakete können parallel bearbeitet werden. - Es besteht keine Abrufverpflichtung. - Der maximale Rahmenvertragswert wird wie folgt berechnet: genannte Menge x angebotenen Preis. - Nach Erreichen des maximalen Rahmenvertragswertes endet der Vertrag.
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Lose (1)
Los
Titel
Auftragnehmer
Hersteller
Schaetzwert
Vergabewert
1
Rahmenvertrag für die Umstellung von 3.680 Softwarepaketen