← Zurueck zur Uebersicht

Ohne Titel awarded

Veroeffentlicht
22.04.2026
Frist
22.07.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Hardware-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Quelle
Notice ID
8/49189

Beschreibung

Beschaffung eines Zutrittskontrollsystems für das HMFG Beschaffung eines Zutrittskontrollsystems für das HMFG Beschaffung eines Zutrittskontrollsystems für das HMFG Das HMFG benötigt ein neues Zutrittskontrollsystem. Hardware: Definierte Zutrittspunkte müssen mit Online-Zutrittskontrolllesern ausgestattet werden, die über eine Updater-Funktion verfügen. Technisch ist sicherzustellen, dass die Leser das "Data on Card"-Verfahren unterstützen und Zutrittsrechte auf den Chip übertragen bzw. aktualisieren können. Zum Einsatz soll das Chipkartensystem Mifare DESFire EV2 oder EV3 mit verschlüsselter Kommunikation kommen. Die Transponderschlüsselanhänger müssen außerdem für das Zeiterfassungssystem mitgenutzt werden, welches ebenfalls den Standard Mifare DESFire unterstützt. Die Türleser sind dabei an Zutrittskontrollzentralen (ZKZ) anzubinden, die in den IT-Unterverteilungen auf den jeweiligen Mietflächen platziert werden. Die Systemarchitektur ist derart zu gestalten, dass sich die Steuerungslogik nicht im Leser selbst befindet. Die ZKZ müssen so ausgelegt sein, dass eine Überwachung der Türzustände (offen, geschlossen) möglich ist. Zudem ist eine Schnittstelle zur Einbruchmeldeanlage (EMA) vorzusehen, um sicherheitsrelevante Zustände zu übermitteln und bei bestimmten Bereichen die EMA scharf/unscharf schalten zu können. Des Weiteren müssen diverse Räume mit Offline-Schließtechnik ausgestattet werden. Dabei sind elektronische Offline-Schließbeschläge vorzusehen, deren Berechtigungen täglich beim Passieren eines Online-Zutrittslesers automatisch auf die Chipkarte übertragen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Batterie der elektronischen Offlineschließbeschläge für mindestens 40.000 Betätigungen ausgelegt ist. Die Kupplung der Schließgeräte ist motorisch oder in gleichwertiger manipulationssicherer Ausführung auszuführen. Der Einsatz von Hubmagneten ist nicht zulässig. Die elektronischen Beschläge müssen in Breitschild-Ausführung zur Ausstattung sowie zur Umrüstung bestehender Rosettenbeschläge bereitgestellt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich im Zuge der Ausführung herausstellen kann, dass aus objektiven Gründen ein alternativer Beschlag erforderlich ist. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine Änderung der Ausführung verlangen, sofern die Änderung im Umfang, in der technischen Vergleichbarkeit und im wirtschaftlichen Wert den hier beschriebenen Leistungen entspricht. Das Aktivieren der Schließgeräte durch zusätzliche Handlungen wie Drücken, Drehen oder Betätigen eines Schalters ist nicht zulässig; das Schließmedium muss von der Leseeinheit automatisch erkannt werden. Alle mit Offline-Technik ausgestatteten Türen (ausgenommen elektronische Doppelknaufzylinder) müssen zusätzlich mit mechanischen Profilzylindern versehen werden, um eine Notöffnungsmöglichkeit sicherzustellen. Der Zylinder dient ausschließlich als Redundanzlösung bei Systemausfall oder Wartung und ist kein Bestandteil der regulären Schließhierarchie. Eine einheitliche Schließung aller Backup-Zylinder muss vorgesehen werden und eine übergeordnete Schließanlage ist nicht erforderlich. In den Zylindern soll ein Bohr- und Ziehschutz integriert sein. Die Lieferung muss mit mindestens 15 Schlüsseln erfolgen. Von einer stockwerksübergreifenden Verkabelung der Leser/Updater und sonstiger Komponenten ist nicht auszugehen. Die erforderliche Verkablung wird bauseits nach Abstimmung bereitgestellt und ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Bieters. Auf allen Stockwerken befinden sich IT-Unterverteilungen. Hier sind die Zutrittskontrollzentralen zu installieren. Dort besteht dann die Möglichkeit der Einbindung in das lokale Netzwerk. Die Leser/Updater sind als Aufputzvariante bereitzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich im Zuge der Ausführung herausstellen kann, dass aus objektiven Gründen eine Unterputzvariante erforderlich ist. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine Änderung der Ausführung verlangen, sofern die Änderung im

Hersteller (0)

Keine Hersteller zugeordnet.

Notizen & Kommentare