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Stadt Lichtenfels – Neubau Grundschule Leuchsental – Fachplanung Tragwerksplanung active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
12.03.2026
Frist
14.04.2026 02:00
Laufzeit
36 Monate
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Lichtenfels
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
171750-2026

Beschreibung

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Tragwerksplanung ● Die Planung soll für die Gesamtmaßnahme (BA 1 + BA 2) als 1 Objekt mit einem Bau- und Förderantrag erfolgen. ● Die Ausführung erfolgt dann in Teilmaßnahmen mit zeitlicher Unterbrechung. Die zeitliche Unterbrechung ist derzeit nicht abschätzbar und abhängig von der politischen Entscheidung und Haushaltslage. BA 1 (Neubau Grundschule mit Hort) soll gem. Grobterminplan zur Ausführung kommen. ● Besondere Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz | LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024) – sowohl für die Bewehrungsabnahme als auch für Holzverbindungen ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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