Beschreibung
Energetische Sanierung einer Kindertagesstätte in Bensheim-Schönberg Das in Teilen zweigeschossige und teilunterkellerte Gebäude wurde im Jahr 1991/92 in Massivbauweise errichtet und soll energetisch saniert und in Teilbereichen modernisiert werden. Das Gebäude verfügt über eine Mischung aus Sattel- und Flachdächern. Die Einrichtung besteht aus 2 Gruppenräumen, einem Mehrzweckraum und weiteren Personal- und Nebenräumen. In der Einrichtung werden bis zu 45 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Ziel der Maßnahme ist: - Nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs - Verbesserung der Gebäudehülle - Erreichung eines definierten energetischen Standards (z.B. Effizienzhaus-Standard nach Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) - Modernisierung der technischen Anlagen - Werterhalt des Gebäudes - Verbesserung und Aufwertung der Aufenthaltsqualität Um die Grundlagen für eine energetische Sanierung, einschließlich Kosten, zu ermitteln, wurde bereits im Jahr 2023 ein Ingenieurbüro beauftragt, das das Gebäude geprüft und ein Sanierungskonzept inkl. Kostenschätzung erstellt hat. Dieses Konzept liegt der Ausschreibung bei. Geplante Maßnahmen umfassen neben anderen: - Dämmung von Fassade und Dach - Austausch von Fenstern und Außentüren - Integration erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, PV-Anlage) - Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes - Brandschutz- und ggf. Schallschutzmaßnahmen - Akustikmaßnahmen - Modernisierung der Räumlichkeiten (Maler, Boden, Innentüren, Sanitärbereiche, Holztreppen) Gegenstand dieser Ausschreibung sind Architektenleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich ist die Funktion des Energieberaters für Förderprogramme unter anderem des Bundes und der Klimarichtlinie Hessens zu übernehmen. Beauftragt werden Leistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß § 35 HOAI. Richtwerte für die anrechenbaren Kosten, BGF 540 m²: KG 300: 755.000 € netto, KG 400: 340.000 € netto. Es ist eine stufenweise Beauftragung in 2 Teilen vorgesehen - Stufe 1 (LPH 1 bis 3) - Juni bis September 2026 - Bei Fortsetzung des Projektes - Stufe 2 (LPH 5 bis 9) - Oktober 2026 bis Oktober 2027 Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Mit der Bearbeitung ist direkt im Anschluss an die Beauftragung, voraussichtlich in KW 23 2026 zu beginnen. Die Kostenberechnung muss in KW 38 abgeschlossen sein, um eine detaillierte Mittelanmeldung für 2027 zu gewährleisten. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich im Zeitraum KW 14 bis KW 40 2027 durchgeführt werden. Auf Grund dessen, dass der Kindergarten im Betrieb ist, ist auf eine sehr kompakte Bauzeit zu achten. Besondere Leistungen Die Leistungen des Energieberaters sind nicht Bestandteil der Architekten-Grundleistungen und werden gesondert vergütet. Diese umfassen folgende Anforderung und werden stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Stufe 1: - Erstellung der energetischen Fachplanung nach GEG/DIN V 18599 - Entwicklung eines förderfähigen Sanierungskonzepts - Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) Stufe 2: - Erstellung aller förderrelevanten Unterlagen wie TPB, BzA, BnD - Baubegleitende Qualitätssicherung gemäß Förderrichtlinien - Abstimmung mit Fachplanern und ausführenden Unternehmen - Dokumentation aller förderrelevanten Nachweise Der Einsatz von Nachunternehmern ist vorbehalten. Weitere Hinweise zur Leistung siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung.