A8_Ersatzneubau_BW 219_BaustellV (SiGeKo)_BMP Die Leistung nach Baustellenverordnung umfasst die Gesamtkoordination der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau beteiligten Unternehmen einschließlich deren Nachunternehmern entsprechend §2 und §3 der Baustellenverordnung.
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