Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung war die Bereitstellung entsprechender Behälter bzw. Container, die Abholung sowie die anschließend ordnungsgemäße Entsorgung der nachfolgend genannten Materialien ohne Zugriff Dritter. Die stoffliche Verwertung bzw. schadlose Entsorgung war vom Auftragnehmer in seiner von der Aufsichtsbehörde zugelassenen Zerreiß- bzw. Entsorgungsanlage, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, durchzuführen. Weiterhin hatte der Auftragnehmer sicherzustellen, dass eine missbräuchliche Verwertung der vonseiten der KBS übergebenen Materialien ausgeschlossen ist.