Winterdienstleistung - Der Auftragnehmer übernimmt für die Laufzeit des Vertrages die Schneeräumung und das Streuen auf den im Lageplan (Anlage 2.1) und im Flächenverzeichnis (Anlage 2.2) aufgeführten bzw. dargestellten Flächen.Der Winterdienst ist auf der Grundlage der jeweils gültigen Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Die Schnee- und Eisbeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Die Wintersaison erstreckt sich jeweils vom ersten Schneefall bzw. Überfrieren bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren, im Allgemeinen jedoch vom 1. November des Jahres bis 31. März des Folgejahres. Darüber hinaus ist die zusätzliche Übernahme des Winterdienstes bei Bedarf auch außerhalb der Wintersaison durchzuführen. Der Vertrag beginnt mit der Wintersaison 2026/2027 (01.11.2026). Bzgl. der weitergehenden Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 2) verwiesen.
Hersteller (0)
Keine Hersteller zugeordnet.
Notizen & Kommentare
Anmelden, um Notizen zu dieser Ausschreibung hinzuzufuegen.