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Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11 | Wohnungsverbund Gluckstraße 64/66 awarded

Veroeffentlicht
26.02.2026
Frist
-
Laufzeit
01.03.2026 – 29.02.2028
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Vergabedatum
24.02.2026
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Potsdam, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen Dienstleistungen im Sozialwesen Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste Unterbringung Verwaltung von Unterkünften
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
136195-2026

Beschreibung

3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam (im Folgenden Unterkunft genannt). Die Landeshauptstadt Potsdam stellt die Unterkunft dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Einrichtung an den Betreiber die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhält-nisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlas-sung der Mieträume verpflichtet: a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohner*innen mit der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken. b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunreinigungen durch den Betrieb der Unterkunft selbst zu beseitigen. c) Ausführung von Kleinstreparaturen und Renovierungsarbeiten auf eigene Kosten, d) Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung einer Brandschutzordnung, e) Durchsetzung und Kontrolle der Hausordnung, insbesondere des Verbots des Rauchens im Gebäude sowie des Verbots der Haltung von Tieren im Gebäude. Bei der Gemeinschaftsunterkunft Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam, handelt es sich um ein 3-geschossiges Gebäude in Randlage zur Unterbringung von bis zu 145 Personen. Die Unterkunft besteht aus dem Gebäudeteil D des ehemaligen Kasernengebäudes. Die Unterbringung erfolgt in großen Mehrbettzimmern. Auf jedem Flur stehen nach Geschlech-tern getrennte, gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume sowie Gemeinschaftsküchen zur Verfügung. Im Erdgeschoss stehen zudem ein Büroraum für den Betreiber, zwei Gemein-schaftsräume sowie ein Waschmaschinenraum zur Verfügung. Im 1. Obergeschoss wurde ein Kranken-/Isolierzimmer eingerichtet. Die Unterkunft kann ca. 1.000 m2 Innenhoffläche nutzen und verfügt straßenseitig über ein ca. 10 Meter breites Außengelände. Im Innenhof befinden sich auch Spielgeräte. Die Unterkunft ist seit 2017 in Betrieb. Aktuell sind in der Einrichtung 100 Personen aus dem afrikanischen und arabischen Raum sowie der russischen Föderation untergebracht. In den Mehrbettzimmern sind sowohl männliche Einzelpersonen als auch Familienverbände unter-gebracht. Aktuell 38 Bewohnerinnen und Bewohner sind minderjährig. Die Gesamtnutzfläche der Unterkunft beträgt ca. 2.480 m2. Die Unterkunft verfügt über 4 Küchen mit insgesamt 15 Herden. Die Einrichtung ist nicht barrierefrei und verfügt nicht über Aufzüge. Die Gesamtglasfläche der Außenfenster beträgt ca. 100 m2 (Angabe ohne Ge-währ). In der Einrichtung hat der bisherige Betreiber ein WLAN-Netzwerk zur Internetversor-gung der Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet. Die Raumaufteilung ist der Anlage C zu dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anlage C nur der Veranschaulichung der räumlichen Aufteilung gilt. Die Angaben zur Bettenanzahl entsprechen nicht dem aktuellen Stand. Auch die Darstellung der Sanitärräume entspricht nicht dem aktuellen Stand und dient nur der flächenbezogenen Veranschaulichung. Alle weiteren Ausstattungsmerkmale (insbesondere das Mobiliar sowie Besteck und Geschirr in den Küchen) entsprechen dem gesetzlich vorgegebenem Mindeststandard gemäß LAufnG i. V. m. LAufnGDV. Die Bieter haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zu-stand des Gebäudes und der Räumlichkeiten sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschma-schinen, etc. einzuholen. Es ist einzukalkulieren, dass zwar der Mindeststandard gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird, dass aber z.B. die Möbel unterschiedlich stark abgenutzt sind. Die Unterkunft wird frei von Schädlings- und Schimmelbefall übergeben. Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) einen Vertrag zur laufenden Begehung der Unterkunft durch einen Hausmeisterservice sowie zur allgemeinen Instandhaltung und Instandsetzung abgeschlossen und trägt die damit zusammenhängenden Kosten. Dem KIS und seinen Beauftragten ist Zugang zu den Räumlichkeiten der Unterkunft zu gewähren. Die Landeshauptstadt Potsdam behält sich vor, die Kosten der Beseitigung mutwilliger Zerstörungen und Beschädigungen dem Betreiber in Rechnung zu stellen. Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen sowie Kleinstreparaturen wie bspw. der Austausch von Betriebsmitteln (Beleuchtungsmittel etc.) sowie die Überprüfung sämtlicher orts-veränderlichen elektrischen Geräte im Haus gemäß DGUV Vorschrift 3 liegen generell in der Durchführungs- und Kostenverantwortung des Betreibers. Die Wartung der Sicherheits- und Brandschutztechnik (Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandmeldeanlage) wird vom Auftraggeber auf eigene Kosten durchgeführt. Die Brandmeldeanlage ist nicht auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet. | 3. Beschreibung des Wohnungsverbundes Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Gluckstraße 64/66 in 14480 Potsdam (Anlage C - Übersicht Gluckstraße 64/66). An diesem Standort hat die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ein Mehrfamilienhaus mit 21 Wohnungen von der städtischen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH langfristig angemietet. 15 der Wohnungen gehören derzeit zum Wohnungsverbund (davon 1 Bürowohnung), in den 6 weiteren Wohnungen bringt die LHP derzeit wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte unter. Die LHP behält sich vor, Wohnungen im Haus unter Einhaltung der mit dem Auftragnehmer (AN) vereinbarten maximalen Kapazität zum Wohnungsverbund hinzuzufügen oder aus dem Wohnungsverbund zu entnehmen. Das 4-geschossige Gebäude des Wohnungsverbundes wurde 2024 fertiggestellt und wird seitdem durch die LHP zur Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie zur Unterbringung wohnungsloser bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen genutzt. Zum Gebäude gehört ein ca. 500 m2 großes Außengelände, dass für die Zwecke des Wohnungsverbundes genutzt werden kann. Die Pflege der Außenanlagen mit Ausnahme von genehmigten Anpflanzungen des Betreibers obliegt dem Vermieter. Auf dem Grundstück befinden sich ein kleiner Spielplatz und 4 PKW-Stellplätze, die die LHP zusammen mit dem Objekt angemietet hat. Die Verwaltung der Stellplätze obliegt dem Betreiber. Das Grundstück ist nach zwei Seiten (Norden und Westen) eingezäunt. Das Gebäude ist nicht unterkellert und als kompakter, quaderförmiger Bau mit 4 Vollgeschossen (Erdgeschoss und 3 Obergeschosse) ausgeführt. Im Erdgeschoss befinden sich Fahrradabstellräume. Die Wohnungen werden über zwei Treppenaufgänge mit je einem Aufzug erschlossen und sind barrierearm. Das Gebäude umfasst 5 Ein-Zimmer-Wohnungen, 1 Zwei-Zimmer-Wohnung (Trägerbüro im EG der Hausnr. 66), 4 Drei-Zimmer-Wohnungen, 5 Vier-Zimmer-Wohnungen, 4 Fünf-Zimmer-Wohnungen und 2 Sechs-Zimmer-Wohnungen. 4 Ein-Zimmer-Wohnungen und 2 Drei-Zimmer-Wohnungen werden derzeit für die Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte genutzt. Alle Wohnungen wurden 2024 mit Betten, Tischen, Schränken und Stühlen gemäß der jeweiligen Kapazität ausgestattet. Jede Wohnung ist mit einer Küche einschließlich eines funktionsfähigen E-Herdes und ausreichender Kühlkapazitäten ausgestattet. Alle Drei-, Vier-, Fünf- und Sechs-Zimmer-Wohnungen sind mit elektrischen Wäschetrocknern ausgestattet. Vor dem Haus steht eine Briefkastenanlage mit einem Fach pro Wohnung. Eine Brandmeldeanlage ist nicht verbaut. Die Wohnungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Der Vermieter ist auch für die Reinigung des Treppenhauses und den Winterdienst verantwortlich und hat hierfür eine wöchentliche Reinigung beauftragt. Weiterhin ist der Vermieter für die Wartung der Rauchwarnmelder und der Filter in den Belüftungsanlagen verantwortlich und beauftragt hierfür jährliche Wartungen. Der AN ist zur guten Zusammenarbeit mit dem Vermieter verpflichtet und unterstützt die LHP bei der Wahrnehmung ihrer Mieterpflichten. Die LHP stellt dem AN den Wohnungsverbund mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Der AN trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Dem AN werden bei der Übergabe des Objektes die Schlüssel für die Bereiche des Wohnungsverbundes übergeben, wobei sich ein Teil der Schlüssel im Besitz der aktuellen Bewohnerschaft befindet. Zusätzlich benötigte Schlüssel (z.B. bei Verlust) können auf Kosten des Bestellers über die Landeshauptstadt Potsdam beschafft werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel, die sich im Besitz des Auftragnehmers befinden, an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der AN ist zur Übernahme folgender Pflichten im Rahmen der Überlassung der Räumlichkeiten des Wohnungsverbundes verpflichtet: a) Der AN hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen und der deutschen Bewohnerschaft sowie mit der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken. b) Der AN hat Verunreinigungen und Müll auf dem Grundstück der Unterkunft selbst zu beseitigen. c) Der AN hat den Müllplatz und die unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen frei von Müllablagerungen zu halten. d) Der AN ist für Prüfung allgemeinen Sauberkeit und Verkehrssicherheit in den Bereichen des Wohnungsverbundes zuständig und hat Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen oder dem Vermieter und der LHP schriftlich anzuzeigen. Alle weiteren Ausstattungsmerkmale (insbesondere das Mobiliar sowie Besteck und Geschirr in den Küchen) entsprechen dem gesetzlich vorgegebenem Mindeststandard gemäß der Anlage 3 zur LAufnGDV. Die Bieter haben die Möglic

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1 Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11
2 Wohnungsverbund Gluckstraße 64/66

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