Die Planmenge für den Leistungszeitraum 01.06.2026 bis 31.12.2026 beträgt insgesamt 5.000 Instandsetzungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 1.500 Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Die Planmenge und die optional zu beauftragende Menge ergeben mit 6.500 Stunden die Obergrenze der Rahmenvereinbarung. Sobald die Obergrenze ausgeschöpft ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge.
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