Aufsicht, Bewachung und Anwesenheitskontrolle in einer Einrichtung für Asylbegehrende durch zwei qualifizierte Sicherheitsfachkräfte an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr mit einem gegenwärtigen Umfang von 12 Stunden/Tag (derzeit von 18:00 bis 06:00 Uhr) je Sicherheitsfachkraft
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