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Evaluierung des Gesetzes über die weiteren Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamtes und zur Änderung des Patentkostengesetzes (Einführung von § 26a PatG) active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
29.04.2026
Frist
01.06.2026 02:00
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Quelle
evergabe_online | Originalquelle ↗
Notice ID
857204

Beschreibung

Durch das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Gesetz über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und zur Änderung des Patentkostengesetzes wurden die Aufgaben des DPMA durch den neu eingefügten § 26a PatG erweitert. Gegenstand der Evaluierung soll die Überprüfung sein, ob die mit der Einführung des § 26a PatG verfolgten Ziele erreicht worden sind. Hierfür muss eine Datenbasis (u.a. durch Datenerhebungen und Befragungen von z.B. Patentinformationszentren und Stakeholdern) gewonnen werden. Der Untersuchungszeitraum soll sich auf die Jahre 2022 bis 2025 beziehen. Die Statistiken des DPMA sowie das KMU-Barometer des EUIPO sollen hierbei die Datengrundlage bilden. Das DPMA evaluiert seine organisatorischen Maßnahmen gem. § 7 BHO und der Empfehlungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder selbst. Neben dem Grad der Zielerreichung sollen daher Ergebnisse der Erfolgskontrolle des DPMA zur Organisation des DPMA in Bezug auf die Umsetzung des § 26a PatG bewertet werden. Die hierbei erhobenen Kennzahlen und Daten werden bei Bedarf um Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA) ergänzt. Die Evaluationsergebnisse des DPMA sollen durch dieses Forschungsvorhaben in Form eines Kreuzgutachtens bewertet werden. Die Evaluierungsergebnisse des DPMA werden bis zur Vergabe vorliegen. Das Kompetenzzentrum Evaluierung im Statistischen Bundesamt (StBA) berät bei Bedarf zur Planung und Durchführung der internen Evaluierung sowie zu ggf. erforderlichen Datenerhebungen. Das Forschungsvorhaben soll das Folgende leisten: - die aktuelle Zielsetzung des DPMA eruieren und ermitteln, inwiefern das DPMA eine Strategie zur Aufgabenerfüllung des § 26a PatG entwickelt hat. Sollte das DPMA eine Strategie entwickelt haben, um das Ziel gemäß § 26a PatG zu erreichen, ist diese zu bewerten; - eine unabhängige eigene Analyse und Bewertung der Datenbasis des DPMA (z. B. soll im Rahmen des Forschungsvorhabens geprüft werden, ob Kennziffern zur Analyse des Ist-Soll-Zustandes des DPMA schlüssig sind); - eine Bewertung, ob die Erhebung weiterer Daten erforderlich ist, neben denen, die in der Gesetzesbegründung genannt sind; - eine Stärken- und Schwächenanalyse bei der Umsetzung des § 26a PatG und Bewertung der Arbeitsprozesse und die Ressourcenverwendung; - Best Practices sowie Standards z.B. anderer Patent und Markenämtern (auch aus anderen Ländern und des EUIPOs) darstellen und in die Bewertung einbeziehen; - Identifikation von Handlungsanleitungen für das DPMA zur Optimierung, als Ergebnis der Bewertung. Sollten sich im Rahmen der Begutachtung weitere oder andere Begutachtungsaspekte als sinnvoll erweisen, sollten diese in Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in die Begutachtung einbezogen werden. Da durch die Evaluierung auch die Organisation des DPMA in Bezug auf die Umsetzung des § 26a PatG bewertet werden soll und sich aus der Evaluierung im Ergebnis möglicherweise ein Bedarf nach Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel bzw. einer Umorganisation des DPMA ergeben wir sind an die Evaluierung laut BRH besondere Maßnahmen/Anforderungen zu stellen. Dazu zählt u.a. die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Beachtung des § 7 BHO, eine Analyse der eingesetzten Mittel in der Organisationseinheit sowie die Durchführung einer Aufgabenkritik. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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