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Beratung und Begleitung des BMWSB bei der Erstellung des Klimaschutzberichts und Projektionsberichts in den Jahren 2026 und 2027 active

Veroeffentlicht
06.03.2026
Frist
08.04.2026 02:00
Laufzeit
01.05.2026 – 30.11.2027
Geschaetzter Wert
151.260,50 EUR
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Auftragswert
151.260,50 EUR
Vertragstyp
Einzelvertrag
Region (NUTS)
Bonn, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
158395-2026

Beschreibung

Entsprechend § 5a des im Jahr 2024 geänderten Klimaschutzgesetzes (KSG 2024) werden durch das Umweltbundesamt jährlich für alle Sektoren THG-Projektionsdaten erstellt. Die Projektionsdaten bilden auf Basis der vorliegenden THG-Emissionsdaten die Emissionsentwicklungen in allen Jahren bis 2030 sowie für die Jahre 2035, 2040 und 2045 ab. Aufgrund der Verantwortung für den Gebäudesektor ist das BMWSB in den Prozess der Erstellung der Projektionsdaten eingebunden. Im Rahmen dieses Projektes soll das BMWSB bis zum Ende des Jahres 2027 wissenschaftlich begleitet und beraten werden. Dies umfasst unter anderem die folgenden Tätigkeiten: • Abstimmung und Aufzeigen der Wirkungen auf den Gebäudebereich von möglichen Berechnungsrandbedingungen zur Erstellung der Projektionsdaten (etwa Ansätze zur Klimabereinigung, Preisdaten, Daten zur Bautätigkeit und zur Bevölkerungsentwicklung…) • (kurzfristige) Teilnahme an Gesprächsrunden • Ausarbeitungen und Wirkungsabschätzungen von Klimaschutz-Maßnahmen • Erarbeitung einer Bilanzierungsmethodik zur Abschätzung der THG-Minderungswirkung von sektorenübergreifenden Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsfeld Gebäude. Insbesondere Aufteilung der Klimaschutzwirkung der BMWSB-Neubauförderung auf die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude. Nach §10 KSG ist weiterhin jährlich ein Klimaschutzbericht zu erstellen, welcher sich unter anderem mit der Entwicklung der THG-Emissionen sowie dem Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme (nach § 9 KSG) auseinandersetzt. Analog zu den Projektionsdaten soll im Rahmen des Projekts eine fortlaufende wissenschaftliche Begleitung des Prozesses für BMWSB bis zum Ende des Jahres 2027 erfolgen. Dies umfasst etwa: • (kurzfristige) Sichtung und ggfs. Kommentierung von Berichtsteilen und -entwürfen hinsichtlich Verbindungen zum Gebäudesektor und Berührungspunkten zum BMWSB im Allgemeinen • (kurzfristige) Teilnahme an Gesprächsrunden • Ausarbeitung von Textbausteinen als Beitrag von BMWSB zum Klimaschutzbericht. Diese können Abstimmungen mit einzelnen Fachreferaten von BMWSB und BBSR bedingen Projektgegenstand ist ebenfalls die Adhoc-Beratung des BMWSB hinsichtlich des europäischen oder internationalen Berichtswesens, soweit es den Gebäudebereich in Deutschland betrifft und die Ermittlung einer Bilanzierungsmethodik für sektorübergreifende THG-Minderungsmaßnahmen. Letztere soll schwerpunktmäßig die BMWSB-Neubauförderung in den Fokus nehmen.

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