Die IKK Südwest beabsichtigt den Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern über die Versorgung ihrer Versicherten mit Blindenhilfsmitteln der Produktgruppen 07 und 25 (hiermit sind keine herkömmlichen Sehhilfen gemeint). Teilnahmeberechtigt sind alle Leistungserbringer nach § 126 SGB V
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