Beschreibung
Brandschutzvorplanung und Beratungsleistungen Brandschutzvorplanung und Beratungsleistungen Die Städtischen Bühnen Frankfurt gehören zu den renommiertesten Sprech- und Musiktheatern in Europa und integrieren sämtliche für den erfolgreichen Ensemble- und Repertoirebetrieb notwendigen Funktionen. Dies begründet sich sowohl in der einzigartigen Bühnenausstattung als auch im Engagement der rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gebäude für Veranstaltungen, vor allem aber Aufführungsgebäude, sind hochtechnisierte Bauwerke, die ihren Zweck nur dann erfüllen können, wenn Betriebsabläufe synergiereich sind und optimal funktionieren. Bei der Entwicklung der neuen Bühnenbauten von Schauspiel und Oper, der Ersatz- und Interimsspielstätten, der Werkstätten sowie dem Lager- und Logistikzentrum gilt es die wichtigsten brandschutztechnischen Abhängigkeiten entsprechend der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie - H-VStättR - zu konzipieren. Dabei ist die größtmögliche Flexibilität und Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer unter Berücksichtigung der räumlichen, betrieblichen, baulichen und technischen Parameter sämtlicher Nutzungsarten in den Gebäuden zu erreichen. Die Erstellung der Brandschutzplanung als Vorplanung, für die Erstellung von (teil)funktionalen Leistungsbeschreibungen und die laufende Beratung und fachliche Unterstützung der Auftraggeberin (AG) zu brandschutzspezifischen Themen ist Inhalt der hier zu beauftragenden Leistungen. Die Vorplanungsleistungen bestehen aus der Erstellung der Fachplanung für den vorbeugenden, den abwehrenden und den betrieblichen Brandschutz als Orientierungsplanung für den Architekturwettbewerb unter Federführung der separat beauftragten, theaterfachlichen Vorplanung. Leistungsinhalte sind dabei insbesondere, die Entwicklung und Fortschreibung der Projektanforderungen in Bezug auf den Brandschutz, sowie die Beratung bei der Durchführung der Architekturwettbewerbe, der Planungs- und Bauvergaben unter Berücksichtigung der Projektziele im Rahmen der Brandschutzplanung. Dabei sollen möglichst leistungsfähige, effiziente, umwelt- und klimafreundliche Spielstätten ermöglicht werden, welche die Grundlagen für gute Arbeitsbedingungen und funktionsgerechte sowie sichere Arbeitsplätze bieten. Aufbauend auf den bereits erfolgten Untersuchungen (insbesondere Anlage A01 - Bericht zur Zukunft der Städtischen Bühnen, September 2021 und Anlage A02 - Ergänzende Prüfaufträge zur Zukunft der Städtischen Bühnen, Februar 2023) sind Optimierungspotenziale für die Umsetzung sowie für die spätere Bewirtschaftung zu identifizieren, in Varianten darzustellen und mit der AG sowie mit deren weiteren Projektbeteiligten abzustimmen. In der gesamten Planungs- und Bauphase ist eine kontinuierliche Begleitung erforderlich. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die AG hinsichtlich der die Spezialgewerke betreffenden Nutzeranforderungen umfassend zu beraten. Relevant ist hierbei das Identifizieren von potenziell kritischen Aspekten und das Entwickeln von entsprechenden Planungs- und Bauvorgaben in Abstimmung mit der AG. Die Leistungen für die Bühnenplanung und die Akustikplanung werden von der AG separat vergeben und sind zu berücksichtigen.