Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU): Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers kann von folgendem geschätzten Beratungsvolumen pro Jahr (für die Basis- und Verlängerungslaufzeit) ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG zur Abnahme der Mindestmenge von 110 PT (jährlich). Die max. Abnahmemenge beträgt 220 PT (jährlich).
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