- Herstellung von feuerbeständigen Wänden zur Schaffung von Brandabschnitten - Herstellung von Rauchdichten Wänden zur Schaffung von Rauchabschnitten innerhalb der Brandabschnitte - Bestandsaufnahme und Entwurfsplanung Der Auftragnehmer (AN) hat im Auftragsfall die Ausführungsplanung gemäß HOAI LPH 5 mit allen dafür erforderlichen fachlichen Beiträgen aufzustellen. Der AN hat diese Leistungen in seinem Angebot gesondert verbindlich zu bepreisen. Der AG behält sich vor den AN mit der Fortsetzung der Planungsleistungen – soweit diese nicht bereits im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung erbracht worden sind, optional bzw. stufenweise – entsprechend den Vorgaben des Planungsvertrags – zu beauftragen. Die Aufstellung einer ZBauL für die Beantragung von finanziellen Mitteln ist nicht erforderlich.
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