Beschreibung
Zu erbringen sind die Leistungsphasen 3 - 9 der Gebäudeplanung (§ 34 HOAI). Als Besondere Leistungen hat der Auftragnehmer zu erbringen: Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis, Nutzflächenberechnung nach DIN 277, Lebenszyklusanalyse als Grundlage zur Vorbereitung bzw. Vorprüfung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen. Zu erbringen sind weiterhin die Leistungsphasen 1 - 7 der Bauphysik (HOAI Anlage 1 Punkt 1.2.2). Als Besondere Leistungen hat der Auftragnehmer zu erbringen: Sondernachweise nach KfW, Lebenszyklusanalyse | Zu erbringen sind vom Auftragnehmer Planungsleistungen im Rahmen des oben beschriebenen Bauvorhabens. Beauftragt werden die Grundleistungen nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphase 1 - 3 und 5 - 9, §§ 53 – 56, Anlagengruppen 4–5. Ferner sind die im Folgenden aufgeführten besonderen Leistungen zu erbringen: Bestandsaufnahme der vorhandenen gesamten Altinstallation, Prüfung der Weiternutzung der vorhandenen Anlage bzw. Teile dieser Anlage, gewerkeübergreifende Erarbeitung optimaler Lösung unter Berücksichtigung der Kosten, Abstimmung mit den Versorgern | Zu erbringen sind die Grundleistungen nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, LPH 1-3 u. 5-9, §§ 53 - 56 Anlagengruppen 1-3. | Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1 - 6 der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI). Als Besondere Leistungen hat der Auftragnehmer zu erbringen: Bestandsanalyse der tragenden Konstruktion des aufzustockenden Gebäudeteils. (Nachrechnung, Mauerwerksentnahme und -bestimmung, Fundamenterkundung)