Beschreibung
Als Grundlage liegt eine Entwurfsplanung der Gemeinde vor, die ganz oder in Teilen umgesetzt wer-den kann. Zugelassen sind darüber hinaus alternative Lösungsvorschläge (z. B. Modulbauweise, Holzbauweise etc.) im Rahmen von Nebenangeboten, sofern diese die Anforderungen des in Aufstel-lung befindlichen Bebauungsplans (B-Plan) sowie das vorgegebene Raum- und Flächenprogramm vollumfänglich einhalten. Die Planung hat sich an den funktionalen, pädagogischen und wirtschaftli-chen Vorgaben der Gemeinde zu orientieren. Nach Ende der Mietzeit sollen die Gebäude in das Ei-gentum der Gemeinde übergehen. Die Erstellung der notwendigen Stellplätze wird von der Gemeinde umgesetzt.