Aufgrund des Auftragswerts wurde Vergabeverordnung VgV (EU-weit) gewählt. Der Auftraggeber beabsichtigt den Auftrag im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben, weil der Auftrag eine innovative und komplexe Lösung umfasst (VgV §14 Abs.3 Num.3).
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