Beschreibung
Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung geschlossen. Da das Auftragsvolumen nicht abschließend definierbar ist, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt 150% des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt. | Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung geschlossen. Da das Auftragsvolumen nicht abschließend definierbar ist, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt 150% des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt. | Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung geschlossen. Da das Auftragsvolumen nicht abschließend definierbar ist, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt 150% des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt. | Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung geschlossen. Da das Auftragsvolumen nicht abschließend definierbar ist, endet der Vertrag mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt 150% des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt.