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Einrichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Sinne des Paragraphen … awarded

Veroeffentlicht
07.01.2026
Frist
-
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Vertragstyp
Unbekannt
Quelle
vergabe_berlin | Originalquelle ↗
Notice ID
info-19-20-605009

Beschreibung

Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, EAA. Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

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