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Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Gemeinde Kupferzell awarded

Auftraggeber
Veroeffentlicht
04.02.2025
Frist
-
Laufzeit
-
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Unbekannt
Region (NUTS)
Hohenlohekreis
CPV-Codes
Fernmeldedienste
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
75945-2025

Beschreibung

Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und die Errichtung eines Gigabit-Netzesdes Netzes einbringen bzw. nutzen. Der Netzbetreiber erhält hier-bei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitband-infrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis etc.) zu marktüblichen Konditionen und zu den anzubietenden Konditionen ebereitzustellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. (dunkel-)grauer Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Das Ausschreibungsgebiet des Förderantrags umfasst nach aktuellem Stand 162 Adresspunkte, welche momentan mit weniger als der vorgenannten, bzw. der relevanten Aufgreifschwelle versorgt sind. Die Zielversorgung soll mit dem vorgenannten Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb, eine zuverlässige Versorgung aller Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Haushalte, sowie Gewerbetreibende gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur gigabitfähigen Erschließung der Adressen mit entsprechenden Endkundendiensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss jegliche Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Auf die Ausführengen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen.Zudem wird auf die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen nebst Vertrag verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anpassungen an aktuelle Versorgungsentwicklungen auch im laufenden Verfahren vorbehalten bleiben. Die Bieter werden hierüber über die Ausschreibungsunterlagen in den nächsten Stufen bzw. entpsrechende Bieterrundschreiben informiert. Ferner können sich diverse Anpassungen aus dem Verhandlungsverfahren ergeben. Dies gilt insbesondere für alle verhandelbare Passagen des Netzbetriebsvertrages einschließlich Laufzeit und damit auch Auftragswert und ggf. Versorgungsgebiete.

Hersteller (0)

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Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Hersteller Schaetzwert Vergabewert
1 Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Gemeinde Kupferzell

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