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Alkoholische Einreibung | Aroma Badezusatz | Ätherische Öle | Massage-Lotion | Massage Öl active

Veroeffentlicht
13.03.2026
Frist
14.04.2026 02:00
Laufzeit
48 Monate
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Gewinner
Unbekannt
Vertragstyp
Rahmenvertrag
Region (NUTS)
Essen, Kreisfreie Stadt
CPV-Codes
Enterale Nahrungsmittel
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
175043-2026

Beschreibung

Die AGKAMED schreibt im Namen und für Rechnung der in Anlage 1 benannten abrufberechtigten Mitgliedseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung Medizinischer Badezusätze aus. Die Leistung wird auf fünf Lose aufgeteilt: Los 1 - Alkoholische Einreibung Los 2 - Aroma Badezusatz Los 3 - Ätherische Öle Los 4 - Massage-Lotion Los 5 - Massage Öl Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden. Ein Anspruch auf Abruf oder Abnahme besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Konfigurationen dienen als unverbindliche Schätzwerte und können während der Vertragslaufzeit innerhalb der festgelegten Leistungs- und Optionsrahmen variieren. Es wird ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen. Der Rahmenvertrag wird mit der zusätzlichen Option der Gewährung aller Sonderkonditionen bei einer verbindlichen Abnahmezusage und Marktanteilsregelung p. a. seitens der Kooperations- und Dienstleistungspartner mit einem Wirtschaftspartnern jeweils pro Los abgeschlossen. Den restlichen Bietern wird über Rahmenvereinbarungen lediglich die Einstellung einer Basispreisliste ohne die Option einer Sonderkonditionsgewährung gewährt. Der Abruf von Waren/ Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Kooperations- bzw. Dienstleistungspartnern, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. | Die AGKAMED schreibt im Namen und für Rechnung der in Anlage 1 benannten abrufberechtigten Mitgliedseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung Medizinischer Badezusätze aus. Die Leistung wird auf fünf Lose aufgeteilt: Los 1 - Alkoholische Einreibung Los 2 - Aroma Badezusatz Los 3 - Ätherische Öle Los 4 - Massage-Lotion Los 5 - Massage Öl Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden. Ein Anspruch auf Abruf oder Abnahme besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Konfigurationen dienen als unverbindliche Schätzwerte und können während der Vertragslaufzeit innerhalb der festgelegten Leistungs- und Optionsrahmen variieren. Es wird ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen. Der Rahmenvertrag wird mit der zusätzlichen Option der Gewährung aller Sonderkonditionen bei einer verbindlichen Abnahmezusage und Marktanteilsregelung p. a. seitens der Kooperations- und Dienstleistungspartner mit einem Wirtschaftspartnern jeweils pro Los abgeschlossen. Den restlichen Bietern wird über Rahmenvereinbarungen lediglich die Einstellung einer Basispreisliste ohne die Option einer Sonderkonditionsgewährung gewährt. Der Abruf von Waren/ Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Kooperations- bzw. Dienstleistungspartnern, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. | Die AGKAMED schreibt im Namen und für Rechnung der in Anlage 1 benannten abrufberechtigten Mitgliedseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung Medizinischer Badezusätze aus. Die Leistung wird auf fünf Lose aufgeteilt: Los 1 - Alkoholische Einreibung Los 2 - Aroma Badezusatz Los 3 - Ätherische Öle Los 4 - Massage-Lotion Los 5 - Massage Öl Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden. Ein Anspruch auf Abruf oder Abnahme besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Konfigurationen dienen als unverbindliche Schätzwerte und können während der Vertragslaufzeit innerhalb der festgelegten Leistungs- und Optionsrahmen variieren. Es wird ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen. Der Rahmenvertrag wird mit der zusätzlichen Option der Gewährung aller Sonderkonditionen bei einer verbindlichen Abnahmezusage und Marktanteilsregelung p. a. seitens der Kooperations- und Dienstleistungspartner mit einem Wirtschaftspartnern jeweils pro Los abgeschlossen. Den restlichen Bietern wird über Rahmenvereinbarungen lediglich die Einstellung einer Basispreisliste ohne die Option einer Sonderkonditionsgewährung gewährt. Der Abruf von Waren/ Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Kooperations- bzw. Dienstleistungspartnern, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. | Die AGKAMED schreibt im Namen und für Rechnung der in Anlage 1 benannten abrufberechtigten Mitgliedseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung Medizinischer Badezusätze aus. Die Leistung wird auf fünf Lose aufgeteilt: Los 1 - Alkoholische Einreibung Los 2 - Aroma Badezusatz Los 3 - Ätherische Öle Los 4 - Massage-Lotion Los 5 - Massage Öl Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden. Ein Anspruch auf Abruf oder Abnahme besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Konfigurationen dienen als unverbindliche Schätzwerte und können während der Vertragslaufzeit innerhalb der festgelegten Leistungs- und Optionsrahmen variieren. Es wird ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen. Der Rahmenvertrag wird mit der zusätzlichen Option der Gewährung aller Sonderkonditionen bei einer verbindlichen Abnahmezusage und Marktanteilsregelung p. a. seitens der Kooperations- und Dienstleistungspartner mit einem Wirtschaftspartnern jeweils pro Los abgeschlossen. Den restlichen Bietern wird über Rahmenvereinbarungen lediglich die Einstellung einer Basispreisliste ohne die Option einer Sonderkonditionsgewährung gewährt. Der Abruf von Waren/ Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Kooperations- bzw. Dienstleistungspartnern, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. | Die AGKAMED schreibt im Namen und für Rechnung der in Anlage 1 benannten abrufberechtigten Mitgliedseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung Medizinischer Badezusätze aus. Die Leistung wird auf fünf Lose aufgeteilt: Los 1 - Alkoholische Einreibung Los 2 - Aroma Badezusatz Los 3 - Ätherische Öle Los 4 - Massage-Lotion Los 5 - Massage Öl Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden. Ein Anspruch auf Abruf oder Abnahme besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Konfigurationen dienen als unverbindliche Schätzwerte und können während der Vertragslaufzeit innerhalb der festgelegten Leistungs- und Optionsrahmen variieren. Es wird ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen. Der Rahmenvertrag wird mit der zusätzlichen Option der Gewährung aller Sonderkonditionen bei einer verbindlichen Abnahmezusage und Marktanteilsregelung p. a. seitens der Kooperations- und Dienstleistungspartner mit einem Wirtschaftspartnern jeweils pro Los abgeschlossen. Den restlichen Bietern wird über Rahmenvereinbarungen lediglich die Einstellung einer Basispreisliste ohne die Option einer Sonderkonditionsgewährung gewährt. Der Abruf von Waren/ Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Kooperations- bzw. Dienstleistungspartnern, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen.

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